Unsere Angebote im Einzelnen
Psychologische Unterstützung
Sexuelle Gewalt verletzt massiv unsere Persönlichkeitsrechte und unser Sicherheitsempfinden. Erste Belastungsreaktionen wie beispielsweise Unruhe, Ängste, schlechter Schlaf, Konzentrationsprobleme bis hin zu Erinnerungen, die sich ungewollt aufdrängen, Taubheitsgefühlen und anderem, sind eine normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis. Sie klingen häufig in den ersten Wochen ab, stellen jedoch eine große Belastung für die Betroffenen dar. Informationen zu den zu erwartenden Reaktionen und die Erarbeitung individueller Umgangsmöglichkeiten damit, sind deshalb eine erste wichtige Entlastung. Durch eine frühzeitige Beratung mit gezielten Hilfestellungen nach dem Übergriff sollen langfristige Folgen vermieden oder vermindert werden.
Viele Frauen und Mädchen leiden jedoch noch Monate oder Jahre nach der Tat unter den Folgen. Oft können sie erst lange Zeit nach der Tat über ihre Gefühle sprechen. Die Beratung hilft, einen besseren Umgang mit den Folgen zu finden und diese zu überwinden oder zu mildern. Die Beratung klärt, welche zusätzlichen Hilfsangebote sinnvoll sind. Bei Bedarf vermitteln wir Adressen weiterer Hilfsangebote und niedergelassener Psychotherapeutinnen.
Information und Fachberatung
Häufig stellt sich nach sexuellen Gewalttaten die Frage nach rechtlichen Schritten. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist für viele Frauen eine große Herausforderung. Sie ist in der Regel mit einigen Ängsten und Unsicherheiten verbunden und bedeutet nach dem Übergriff selbst eine zusätzliche Belastung.
Wir bieten Frauen sowohl in diesem Entscheidungsprozess als auch während und nach einem Strafverfahren umfassende Unterstützung sowie Begleitung zu allen gewünschten und erforderlichen Schritten an.
Durch die Vermittlung wichtiger Informationen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und die Vorbereitung auf die jeweils anstehenden Schritte kann falschen und Angst auslösenden Vorstellungen entgegengewirkt und Bewältigungskompetenz aufgebaut werden.
Neben der Informationsvermittlung spielt die individuelle Unterstützung bei der Bewältigung der Tat und die Begleitung durch eine professionelle Vertrauensperson zu Vernehmungen, Untersuchungen und Gerichtsterminen eine besonders wichtige Rolle.
Ebenso wichtig ist die Vermittlung einer juristischen Prozessbegleitung durch eine erfahrene Rechtsanwältin, die die rechtliche Beratung und Vertretung der Frau als Nebenklägerin gewährleistet.
Darüber hinaus unterstützen wir Frauen hinsichtlich weiterer auftauchender sozialrechtlicher Belange im Zusammenhang mit der Gewalttat (wie z.B. im Hinblick auf die Arbeitssituation, bei der Erledigung notwendiger Ämtergänge und Antragsstellungen, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz).
Sofortige Hilfe in den ersten Stunden oder Tagen
nach einem sexuellen Übergriff
Sexuelle Gewalt stellt in der Regel eine traumatisierende Situation für die betroffene Frau dar. Unabhängig von der tatsächlichen Gefahr werden starke Hilflosigkeit und Kontrollverlust erlebt, nicht selten kommt es zu Todesängsten. Der erste Schockzustand kann Stunden oder Tage andauern. Die Betroffenen sind in dieser Zeit nur begrenzt aufnahmefähig und oft entscheidungsunfähig.
In diesem Zustand ist es besonders wichtig, ihnen so viel Kontrolle wie möglich zurück zu geben und ihnen Sicherheit zu vermitteln.
In den ersten Stunden oder Tagen nach einem sexuellen Übergriff bieten wir für Betroffene deshalb rund um die Uhr - auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen - telefonische und persönliche Beratung sowie Begleitung bei allen gewünschten und erforderlichen Schritten an. Dies beinhaltet sowohl psychologische Unterstützung als auch Information und Fachberatung.
Sehr wichtig ist, dass in jedem Fall die betroffene Frau selbst entscheidet, welche Schritte sie unternehmen möchte.
Die Beratungsgespräche sind vertraulich. Wir unternehmen nichts ohne das Einverständnis der Frau.
Spurensicherung (Asservierung)
Wir empfehlen, auch unabhängig von einer Anzeigenerstattung, mögliche Spuren der Tat in der Ambulanz der Unifrauenklinik sichern (asservieren) zu lassen. Hier organisieren wir auf Wunsch der Frau eine gynäkologische Untersuchung, um sowohl gesundheitliche Folgen, als auch mögliche Spuren einer Gewalttat feststellen zu können. Auch dazu bieten wir unsere Begleitung an.
Es ist sinnvoll und wichtig, vor der Untersuchung nicht zu duschen oder zu baden und nach Möglichkeit die getragenen Kleidungsstücke und ggf. Bettwäsche in einer Papiertüte mitzubringen. Spuren, die für eine Strafverfolgung relevant sind, werden so nicht zerstört und können in der Gerichtsmedizin aufbewahrt werden. Falls sich die Betroffene dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anzeige entschließt, können diese Asservate als wichtige Beweismittel im Strafverfahren dienen.
Bei Verdacht auf Verabreichung von K.O.-Tropfen vor einer Tat kann auch zeitnah Blut und Urin in der Uni-Frauenklinik entnommen und in die Gerichtsmedizin zur Aufbewahrung gegeben werden. Bei einer späteren Anzeige können diese Proben ausgewertet werden.
Wenn eine Frau, ohne Anzeige zu erstatten, aus persönlichem Interesse wissen möchte, ob ein positiver Befund vorliegt, können die Proben kostenpflichtig untersucht werden.
Beratung für Angehörige, Bezugspersonen und Fachkräfte
Auch für Angehörige und Bezugspersonen stellt eine Vergewaltigung eine starke Belastung dar. Oft besteht der Wunsch, die betroffene Frau zu unterstützen. Andererseits sind Angehörige und Bezugspersonen durch die Tat eventuell auch selbst belastet und müssen ihre eigenen Gefühle verarbeiten. Möglicherweise fällt es ihnen schwer, die Reaktionen der betroffenen Frau zu verstehen und sie fühlen sich ab einem bestimmten Punkt überfordert. Deshalb bieten wir für Angehörige und Bezugspersonen ebenfalls Beratung an,damit auch sie die Möglichkeit haben, ihre Gedanken und Gefühle auszusprechen, sich über die Folgen sexueller Gewalt zu informieren und so den betroffenen Frauen eine echte Unterstützung sein zu können. Auch professionelle Bezugspersonen können sich an uns wenden.
Gruppenangebote
Für manche Frau kann eine therapeutisch angeleitete Gruppe eine wichtige Form der Unterstützung sein. Eine Gruppe bietet die Möglichkeit, sich mit anderen betroffenen Frauen auszutauschen, in einem geschützten Rahmen neue Erfahrungen zu machen oder neue Fertigkeiten zu erlernen. Je nach Kapazität bieten wir selbst Gruppen an, bzw. vermitteln an andere Einrichtungen oder Therapeutinnen.
Fortbildung
Frauenhorizonte bietet Fortbildungsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen wie PolizistInnen, Studierende, RechtsanwältInnen, LehrerInnen, TherapeutInnen oder ÄrztInnen. Dabei werden Fachkräfte über Hintergründe und Auswirkungen sexueller Gewalt informiert und für die Bedürfnisse Betroffener sensibilisiert.
Vernetzung
Großen Wert legen wir auf die Vernetzungen mit Institutionen und Gruppen in Freiburg und den benachbarten Landkreisen. Wir arbeiten, unter Wahrung der Schweigepflicht, interdisziplinär mit Kriminalpolizei, Gerichtsmedizin und Uni-Frauenklinik zusammen und pflegen im Rahmen des Opferschutzes regelmäßigem Kontakt zu RechtsanwältInnen und Justizbehörden. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit anderen Einrichtungen und Beratungsstellen, sowie niedergelassenen Psychotherapeutinnen, dem Versorgungsamt und dem Weissen Ring zusammen. Dadurch sind wir in der Lage, Frauen optimale, umfassende Unterstützung zu bieten.
Öffentlichkeitsarbeit
Frauendiskriminierendes Denken und Handeln ist auch heute noch stark verbreitet. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist eine besonders gravierende Form. Sie wird erst dann kein Thema mehr sein, wenn die
Gleichstellung und Gleichbewertung beider Geschlechter im
Bewusstsein der Öffentlichkeit und in gesellschaftlichen Strukturen
verankert ist. Noch immer ist sexuelle Gewalt ein Tabuthema – dieses
Tabu wollen wir brechen Erst wenn sexuelle Gewalt öffentlich wahr-
genommen und geächtet wird, sind gesellschaftliche Veränderungen möglich.
Dafür setzen wir uns mit unserer Öffentlichkeitsarbeit ein. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an.
Die Freiheit der Menschen liegt nicht darin,
dass sie tun können, was sie wollen,
sondern dass sie nicht tun müssen,
was sie nicht wollen.
Frei nach Jean-Jacques Rousseau
