Frauenhorizonte
Baslerstr.8
79100 Freiburg

In Notfällen nach akuter sexueller Gewalt
(Vergewaltigung, Nötigung, sexuelle Belästigung)
24 Std. erreichbar

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NOTFALL!


K.O.-Tropfen

Immer wieder werden Disko- und Partygäste mit Drogen schachmatt gesetzt, die Ihnen unbemerkt ins Glas getan wurden. Mittlerweile werden auch in unserer Region immer häufiger Fälle bekannt, in denen Frauen und Mädchen Opfer so genannter K.O.-Tropfen geworden sind. Diese flüssigen Substanzen, die nahezu geruchlos und auch geschmacklos sind, werden den Opfern heimlich in Getränken verabreicht. Die Wirkung ist fatal: sie schaltet zuerst den Willen aus, bevor sie den Körper lahm legt. Je nach Dosierung führen diese Drogen zu Wahrnehmungsverschiebungen, Sprachstörungen, Benommenheit und schlagartiger Bewusstlosigkeit.

Aus dieser Bewusstlosigkeit wachen die Opfer oft abrupt wieder auf und können sich meist gar nicht oder nur bruchstückhaft an die letzten zwei bis vier Stunden erinnern. Es kann, vor allem in Verbindung mit Alkohol, zu unangenehmen Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, Schwindel, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Atemnot bis hin zu schweren Atemstörungen kommen.

Die fehlenden Erinnerungen sind ein großes Problem, wenn Frauen und Mädchen unter der Wirkung der K.O.-Tropfen vergewaltigt wurden. Sie wachen an Orten auf, die sie nicht kennen oder wissen nicht, wie sie dorthin gelangt sind. Sie schämen sich, zur Polizei zu gehen, da sie selbst nicht genau wissen, was mit Ihnen passiert ist, zumal aufgrund des blackouts oft unklar ist, was überhaupt angezeigt werden soll. Die Glaubwürdigkeit der Betroffenen wird in Frage gestellt, insbesondere wenn auch noch Alkohol konsumiert wurde.

Gerade dieser Umstand führt dazu, dass sich Täter sehr sicher fühlen und eine strafrechtliche Verfolgung kaum fürchten. Sind den Opfern die Täter bekannt, behaupten diese nicht selten, die Frauen und Mädchen hätten es so gewollt und schließlich mitgemacht. Sie erpressen die Opfer damit, dass sie vorgeben, alles gefilmt zu haben und diese Aufnahmen an Freunde, Eltern etc. zu schicken oder ins Internet zu stellen. Die Dunkelziffer ist möglicherweise weitaus höher als bei anderen Sexualdelikten, wo die Polizei von Zahlen von ca. 15 nicht angezeigten Vergewaltigungen pro angezeigter Vergewaltigung ausgeht. Aber bei allen Sexualverbrechen unter Einsatz von K.O.-Tropfen kann es trotz der gestörten Erinnerungen der betroffenen Mädchen und Frauen zu einer Verurteilung des Täters kommen. Alleine die Betäubung einer anderen Person an sich ist strafbar und die nachfolgenden Taten können gerade wegen des bewussten Einsatzes von Drogen und durch die sehr hinterhältige Art des Verbrechens durch das Gericht als schwerwiegender gewertet werden.

Trotz wiederholter Berichterstattung in den Medien machen wir die Erfahrung, dass der Sachverhalt immer noch bagatellisiert bzw. nicht bekannt ist. 2007 hatten wir allein hier bei uns in der Beratungsstelle 7 Fälle von Frauen und Mädchen, die während eines "blackouts" vergewaltigt bzw. sexuell belästigt wurden. Alle versicherten glaubhaft, nicht annähernd genug Alkohol getrunken zu haben, um diesen Zustand dadurch erreicht zu haben.

Über die reguläre Beratungsarbeit und Opferzeuginnenbegleitung hinaus möchte Frauenhorizonte mit einer eigens daraus ausgerichteten Kampagne qualifizierte Aufklärung, Sensibilisierung und präventive Maßnahmen leisten. Informationen dazu finden Sie hier:

Infos für Betroffene

Infos für ÄrztInnen

Infos über K.O.-Tropfen